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Welche Kosten kommen auf mich zu?

Wir unterscheiden zwischen dem Erstgespräch und der Begutachtung. Das Erstgespräch ist grundsätzlich kostenlos. Schließlich müssen wir vorab einige Fragen klären. Im Erstgespräch besprechen wir dann auch die konkreten Kosten. Diese sind gesetzlich nach JVEG (Justiz- und Vergütungsgesetz) geregelt. Wir halten uns dabei immer an die gesetzlichen Mindestsätze. Mögliche Zusatzkosten sind z.B. Amts- oder allgemeine Beschaffungskosten von Unterlagen. Dazu aber im nächsten Punkt mehr.

Welche Kosten kommen auf mich zu?

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